Aufenthaltsrecht

Das Ausländerrecht regelt grundsätzlich die Einreise und den Aufenthalt von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bestimmungen des Ausländerrechts umfassen somit insbesondere die Einreise (einschließlich Touristenvisum. Geschäftsvisum, Businessvisum und die neue Blue-Card-Regelung), den Aufenthalt, die Niederlassung (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), die Erwerbstätigkeit und die Integration, aber auch die soziale Sicherung und bestimmte Aspekte des Steuerrechts.