Geschäftsvisum (Businessvisum)

Ein gültiges Geschäftsvisum muss für jede Einreise von Ausländern nach Deutschland vorliegen, die in Deutschland erwerbstätig werden wollen.

Insbesondere für die Gründung einer Firma benötigen Sie in Deutschland ein entsprechendes Geschäftsvisum.

Voraussetzungen:

  • die regionale Industrie- und Handelskammer prüft, ob Ihre Geschäftsidee positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht.
  • die Finanzierung Ihrer Firma muss gesichert sein.

Kontaktieren Sie rechtzeitig Rechtsanwalt Thomas Krautzig in Berlin-Kreuzberg. Rechtsanwalt Krautzig informiert Sie über die besonderen Voraussetzungen für das von Ihnen benötigte Visum.

Häufige Frage:

  • Wie können Ausländer / innen, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Auch wenn die selbständige Erwerbstätigkeit durch die Aufenthaltserlaubnis zunächst ausgeschlossen sein sollte, gibt es dennoch Möglichkeiten, ein erleichtertes Antragsverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in die Wege zu leiten.

Kontaktieren Sie rechtzeitig Rechtsanwalt Thomas Krautzig. Er berät Sie kompetent und umfassend. Rechtsanwalt Krautzig hat bereits eine Vielzahl von Mantanten in diesen Verfahren erfolgreich begleitet.

Wichtige Vorüberlegung im Zusammenhang mit einem Geschäftsvisum ist die Wahl der Gesellschaftsform für die geschäftliche Tätigkeit:

  • Einzelfirma: Der Inhaber der Firma haftet persönlich für die Gewinne und Verluste der Firma.
  • GmbH: Diese Gesellschaftsform hat den Vorteil, dass die Haftung auf die Gesellschaft begrenzt ist. Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000,00 € und ein Gründungsvertrag der Gesellschaft, der notariell beurkundet werden muss. Die GmbH wird dann in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages eingetragen. Erst wenn die Eintragung erfolgt ist, kann die Firma rechtswirksam handeln.
  • Aktiengesellschaft: Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die regelmäßig von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf gewählt wird.

Wir beraten Sie bei der Entscheidung, welche Geschäftsform für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.

Vor der Beantragung des Geschäftsvisums ist es eklatant wichtig, das Antragsverfahren zu kennen und die notwendigen Unterlagen entsprechend den Vorgaben der deutschen Botschaft vorzubereiten.