Scheinehe

Von einer „Scheinehe“ wird im Ausländerrecht bei einer Heirat gesprochen, die zwischen einem Deutschen oder einem Ausländer mit deutscher Aufenthaltsgenehmigung und einem Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis geschlossen wird und die alleine dazu dient, dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat zu verschaffen. Es liegt in der Natur der „Scheinehe“ oder „Zweckehe“, dass diese …

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