Im Bereich des Ehe- und Familienrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Thomas Krautzig bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften zur Seite.
Eheschließung und Verpartnerung
Was ist vor einer Eheschließung oder Verpartnerung zu bedenken?
Rechtsanwalt Thomas Krautzig berät Sie kompetent und ausführlich über die gesetzlichen Rechte und Pflichten einer Eheschließung oder Verpartnerung.
Ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Ehevertrag ist eine sichere Basis, um zukünftige Streitigkeiten über Vermögen oder Unterhalt zu vermeiden.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Anwaltliche Beratung empfiehlt Rechtsanwalt Thomas Krautzig auch im Fall einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Thomas Krautzig erstellt Ihnen gegenseitige Vollmachten, erläutert Ihnen Ihre Auskunftsrechte (beispielsweise bei ärztlicher Behandlung) und erklärt erbrechtliche Regelungen.
- Bei gemeinsamen Darlehen, bei Miteigentum oder gemeinsamen Kindern erleichtern Ihnen vertragliche Regelungen das Zusammenleben.
Ehescheidung und Trennung
Was ist bei einer Scheidung rechtlich zu beachten und welche Möglichkeiten gibt es, die Trennung einvernehmlich zu gestalten?
Rechtsanwalt Thomas Krautzig berät Sie fachkundig, ausführlich und vertraulich über den rechtlichen Umgang mit möglichen Problemen:
- Scheidungsrecht
- Unterhaltsrecht
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
Zunächst zielt die Beratung von Rechtsanwalt Thomas Krautzig auf die Vermeidung kostenintensiver, gerichtlicher Verfahren ab.
Falls notwendig, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Krautzig selbstverständlich mit Nachdruck und Entschlossenheit auch gerichtlich durchgesetzt.